Erlaubt ist die Nutzung des Sportplatzes für ATG Mitgliederaktuellunter folgenden Voraussetzungen:
Personen allein
Zwei Personen zusammen
Ein Haushalt (ohne Personenbegrenzung) plus eine weitere Person aus einem anderem Haushalt.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen (auch ohne Abstand). Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den genannten Personengruppen, die gleichzeitig Sport betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Für alle Personen, die nicht aktiv Sport betreiben, besteht zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstandes Maskenpflicht. Alle Innenräume müssen weiter geschlossen bleiben. Bitte beachtet bei der Nutzung unseres Sportplatzes die aktuellen Corona-Regelungen des Landes NRW, insbesondere die für den Sport geltenden Abstandsregeln!