Der ATG-Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Sie findet am 14. April, 20 Uhr im Jugendraum unseres Vereinsheims am Chorusberg statt.
Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung werden auf der ATG-Homepage veröffentlicht.
Tagesordnung
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
- Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Genehmigung der Tagesordnung
- Ehrung der Verstorbenen
- Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 8.4.2025
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung der Berichte zu den Punkten 5 und 6 und Entlastung des Gesamtvorstands
- Wahl des geschäftsführenden Vorstands gemäß § 26 BGB und nach § 15 der Satzung
1. Vorsitzende(r) (für drei Jahre, geheime Wahl) - Vorlage und Genehmigung von vorliegenden Anträgen:
Aktualisierung der Satzung* - Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2026
- Wahl eines/einer Jungendvorsitzenden (Wahl per Handzeichen)
- Wahl eines/einer Kassenprüfer:in (Wahl per Handzeichen)
- Verschiedenes
* der Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung für Mehrsparten-Sportvereine des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Fassung (2025). Eine Satzungsänderung ist erforderlich, aufgrund des in der Mitgliederversammlung 2025 gefassten Beschlusses, ein Schutzkonzept gegen interpersonelle Gewalt zu erarbeiten. Der Satzungsentwurf ist auf der Vereinshomepage zum Download verfügbar. Auf Wunsch ist eine Kopie auf der Geschäftsstelle erhältlich. Änderungsvorschläge zum Satzungsentwurf müssen bis drei Wochen vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.
Aachen, den 6.3.2026
Christiane Wolff, 1. Vorsitzende