Hygienekonzept Herbstlauf

3G-Regeln

Grundlage dieses Hygienekonzepts ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 1.10.2021. Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der AHA- und 3G-Regel statt. Die Teilnahme ist nur gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung über den Impfschutz (geimpft oder genesen), eines Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) möglich. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Teilnahme ohne Nachweis möglich. Schüler:innen ab 16 Jahren können alternativ zum Impf/Testnachweis eine gültige Bescheinigung der Schule vorlegen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt für Teilnehmende und Besucher (ab 16 Jahre) am Eingang zum Sportplatz. Nach erfolgter Kontrolle erhaltet Ihr ein Armband. Legt dieses Armband bitte während der Veranstaltung nicht ab. 

Maskenpflicht

In allen Innenräumen am Chorusberg ist das Tragen einer medizinischen Maske und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m Pflicht. Im Freien empfiehlt die aktuelle Coronaschutzverordnung das Tragen einer Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird. Bitte haltet diesen Mindestabstand insbesondere in Warteschlangen (Startnummernausgabe, Coronakontrolle, Verpflegungsstände etc.) ein und folgt der Empfehlung, wenn Mindestabstand nicht möglich ist.

Verpflegung

Da im Wald die Voraussetzungen für maximale Hygiene nicht vorhanden sind, müssen wir leider auf einen Verpflegungsstand auf der Strecke verzichten. Im Ziel halten wir Wasserflaschen für Euch bereit. Am Chorusberg erhaltet Ihr Tee, Wasser, Bananen und vor allem die beliebte Nobis-Finisherprinte. Bitte haltet in Warteschlangen den Mindestabstand ein.