Aufgrund der Corona-Krise kann die Mitgliederversammlung nicht wie geplant am 28.4. durchgeführt werden. Sobald neue Informationen über den weiteren Verlauf der einschränkenden Maßnahmen vorliegen, werden wir Euch über einen neuen Termin informieren.
Tagesordnung
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
- Festellung der satzungsgemäßen Einladung und Verlesung der Tagesordnung
- Ehrung der Verstorbenen
- Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 28.3.2019
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung der Berichte zu den Punkten 5 und 6 und Entlastung des Gesamtvorstands
- Vorlage und Genehmigung von vorliegenden Anträgen
- Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2020
- Wahl des geschäftsführenden Vorstands gemäß § 26 BGB und nach § 15 der Satzung
- Vorsitzende/r (für drei Jahr, geheime Wahl)
- Wahl eines Kassenprüfers und eines Ersatzkassenprüfers (Wahl per Handzeichen)
- Verschiedenes
Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung werden auf der ATG-Homepage veröffentlicht.