Ab dem 4.3.2022: einheitlich 3G
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Bitte beachtet bei der Nutzung unserer Sportanlage die aktuellen Corona-Regelungen des Landes NRW und der StädteRegion Aachen!