Einladung zur Mitgliederversammlung 2020

Der ATG-Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Sie findet am 27. Oktober, 20 Uhr im Jugendraum unseres Vereinsheims am Chorusberg statt. Mit dieser Mitgliederversammlung wollen wir die am 28.4.2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallene Versammlung nachholen. Die Mitgliederversammlung wird unter Anwendung der Corona-Schutzverordnung stattfinden. Wir bitten Euch, Eure Teilnahme vorab anzukündigen, damit wir bei Bedarf das Hygienekonzept an die Teilnehmerzahl anpassen können. Anmelden könnt Ihr Euch entweder mit einer kurzen Mail an die Geschäftsstelle (mail@atg-aachen.de) oder telefonisch unter 0241 61913 (bitte den Anrufbeantworter nutzen).
Nach aktuellem Stand wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht sein. Aktuelle Informationen zum Hygienekonzept werden wir in der Woche vor der Versammlung auf unserer Homepage und als Aushang am Chorusberg veröffentlichen.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  2. Festellung der satzungsgemäßen Einladung und Verlesung der Tagesordnung
  3. Ehrung der Verstorbenen
  4. Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 28.3.2019
  5. Bericht des Vorstands
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Genehmigung der Berichte zu den Punkten 5 und 6 und Entlastung des Gesamtvorstands
  8. Vorlage und Genehmigung von vorliegenden Anträgen
  9. Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2020
  10. Wahl des geschäftsführenden Vorstands gemäß § 26 BGB und nach § 15 der Satzung
  11. Vorsitzende/r (für drei Jahr, geheime Wahl)
  12. Wahl eines Kassenprüfers und eines Ersatzkassenprüfers (Wahl per Handzeichen)
  13. Verschiedenes

Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung werden auf der ATG-Homepage veröffentlicht.