Der ATG-Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Sie findet am 28. April, 20 Uhr im Jugendraum unseres Vereinsheims am Chorusberg statt. Ob zu diesem Zeitpunkt Einschränkungen durch Coronaschutzregeln bestehen werden, ist noch nicht abzusehen. Wir werden Euch, falls nötig, in der Woche vor der Versammlung darüber informieren.
Tagesordnung
- Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
- Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Verlesung der Tagesordnung
- Ehrung der Verstorbenen
- Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 16.8.2021
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung der Berichte zu den Punkten 5 und 6 und Entlastung des Gesamtvorstands
- Vorlage und Genehmigung von vorliegenden Anträgen
- Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2022
- Wahl des geschäftsführenden Vorstands gemäß § 26 BGB und nach § 15 der Satzung: 2. Vorsitzende/r (für drei Jahre, geheime Wahl)
- Wahl eines Kassenprüfers und eines Ersatzkassenprüfers (Wahl per Handzeichen)
- Verschiedenes
Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend. Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung werden auf der ATG-Homepage veröffentlicht.
Aachen, den 28.3.2022
Christiane Wolff, 1. Vorsitzende